Am 11. Oktober 2025 wurde ein 50-jähriger Mann in Wien-Donaustadt wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinne der Anklage. Der Angeklagte, Heinz R., hatte zuvor die Verteidigung auf grob fahrlässige Tötung plädiert und dabei mit einem Schussunfall argumentiert. Dennoch wird das Urteil nicht rechtskräftig, da der Angeklagte um Bedenkzeit gebeten hat. Mildernde Umstände wurden durch die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten geltend gemacht, während die Tatbegehung mit einer Schusswaffe als erschwerend gewertet wurde.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit über laute Musik, die Heinz R. spielte. Der Nachbar, ein 33-jähriger Iraner, hatte wiederholt an die Tür geklopft, um sich zu beschweren. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte dem Nachbarn ins Gesicht schlug und ihn würgte. In einem Moment der Eskalation holte er seinen Revolver, nachdem er einen vermeintlichen messerähnlichen Gegenstand gesehen hatte. Heinz R. gab an, dass der Schuss versehentlich abgegeben wurde, als der Nachbar gegen sein Knie trat. Tragischerweise verblutete der 33-Jährige durch den Schuss vor der Tür des Angeklagten.

Rassistische Motive und Vorgeschichte

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Heinz R. mit Tötungsvorsatz handelte und fremdenfeindliche Motive hatte. Während des Notrufs äußerte der Angeklagte rassistische Bemerkungen gegenüber dem Opfer. Bei einer Hausdurchsuchung wurden NS-Devotionalien sichergestellt. Außerdem hatte der Angeklagte zuvor die Fußmatte des Opfers angezündet und störte regelmäßig mit lauter Musik. Zeugen berichteten von ausländerfeindlichen Äußerungen des Angeklagten, und es gab eine Vorgeschichte von Alkohol-Exzessen und Lärmbelästigungen, die seit 2021 bekannt waren.

In der Tatnacht spielte Heinz R. laute Musik, darunter ein Lied, das von rechtsextremen Gruppen genutzt wird. Zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte der Angeklagte einen Blutalkoholwert von drei Promille und stand unter Medikamenteneinfluss. Ein ballistisches Gutachten ergab, dass der Schütze aus maximal 85 Zentimetern Entfernung schoss. Heinz R. zog schließlich seine ursprüngliche Notwehrbehauptung zurück und zeigte am Ende der Verhandlung Ansätze von Reue.

Die Tragödie für die Familie des Opfers

Der Getötete war 2015 aus dem Iran nach Österreich geflüchtet und hatte sich ein neues Leben aufgebaut. Die Familie des Opfers machte Bestattungskosten in Höhe von 6.200 Euro geltend, die vom Gericht zugesprochen wurden. Nachbarn beschrieben den Getöteten als ruhigen und hilfsbereiten Menschen, während Heinz R. als Problemfall galt, der aufgrund seines Verhaltens mehrfach angezeigt wurde.

Diese Situation wirft auch Fragen zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf. Die PKS erfasst das kriminelle Geschehen in Österreich und hilft bei der strategischen Planung kriminalpolizeilicher Maßnahmen. Allerdings erfasst sie nur die angezeigten Fälle und das Dunkelfeld der Kriminalität bleibt unberücksichtigt. Faktoren wie das Anzeigeverhalten der Bevölkerung und die Intensität polizeilicher Kontrollen beeinflussen die PKS-Zahlen. Die Entwicklungen sind wichtig, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit in der Gesellschaft zu gewährleisten. Weitere Informationen zur PKS finden Sie hier.

Der Mordprozess gegen Heinz R. wird auch in Zukunft die öffentliche Debatte über Rassismus und Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft anheizen. Es bleibt zu hoffen, dass solche tragischen Vorfälle nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zu einem Umdenken in der Gesellschaft führen.

Weitere Informationen zu diesem Fall können Sie in dem Artikel auf Puls24 und MeinBezirk nachlesen.