In der Donaustadt sorgt ein gerichtlicher Erfolg des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für Aufsehen. Der VKI hat in einem Streit um Besitzstörungsforderungen in der Franz-Eduard-Matras-Gasse einen Vergleich erzielen können. Damit verpflichtet sich der mutmaßliche Drahtzieher hinter den umstrittenen Abmahnungen, Michael Nowak, zu weitreichenden Unterlassungen. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die weit verbreitete Praxis der sogenannten „Parkplatzabzocke“. In der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7, in der Nähe der U-Bahn-Station Rennweg, wurden zahlreiche Abmahnungen wegen kurzer Parkzeiten oder Wendens mit Zahlungsforderungen von rund 400 Euro verschickt.
Das Geschäftsmodell basiert auf Geldforderungen von privaten Grundstückseigentümern für geringfügige Falschparkungen auf Privatflächen. Trotz bereits erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell über wechselnde Gesellschaften weitergeführt, darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, D-22 Construction GmbH und PV22 GmbH. Der Vergleich verpflichtet Nowak, jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Zudem hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.
Neue gesetzliche Bestimmungen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die der Praxis der Besitzstörungsforderungen entscheidend entgegenwirken sollen. Diese Regelungen zielen darauf ab, überzogene Forderungen und die „Parkplatzabzocke“ zu reduzieren. Dr. Petra Leupold vom VKI erklärt, dass viele Betroffene in der Vergangenheit aus Angst vor Klagen gezahlt haben, obwohl die Kostenansprüche häufig rechtlich nicht haltbar waren. Mit dem neuen Gesetz sinken die Verfahrenskosten von etwa 500 Euro auf rund 200 Euro, wenn die Klage nicht bekämpft wird. Die neuen Kosten setzen sich aus einer Gerichtsgebühr von 70 Euro und gegnerischen Rechtsanwaltskosten von 40 Euro zusammen.
Durch diese Regelungen sollen überzogene Forderungen von 350 oder 400 Euro der Vergangenheit angehören. Neu ist auch die Möglichkeit, in Besitzstörungsverfahren den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen, um eine einheitliche Klärung von Rechtsfragen zu gewährleisten. Der VKI empfiehlt betroffenen Konsument:innen, Zahlungsforderungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen. Weitere Informationen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind auf www.verbraucherrecht.at/parkplatzabzocke verfügbar.
Die Herausforderungen der privaten Parkplatzbewirtschaftung
Doch nicht nur in der Donaustadt gibt es Probleme mit der privaten Parkplatzbewirtschaftung. Verbraucherschützer berichten von steigenden Beschwerden über unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen und Inkassoschreiben. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt, dass viele Verbraucher mit den Bedingungen unzufrieden sind. Besonders häufig wird kritisiert, dass Anbieter oft direkt Inkassounternehmen einschalten, was häufig unzulässig ist. Strafen können schnell im dreistelligen Bereich liegen, und Fälle, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Bezahlung Vertragsstrafen erhalten, sind keine Seltenheit.
Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen hebt hervor, dass Strafen auf privaten Parkplätzen teurer sein können als im öffentlichen Raum, jedoch angemessen bleiben müssen. Mangelhafte Beschilderung der Geschäftsbedingungen und Probleme mit Kassenautomaten, bei denen keine Belege ausgestellt werden oder Tippfehler bei der Kennzeicheneingabe vorkommen, tragen zur Verwirrung der Autofahrer bei. Anbieter wie Mobility Hub und Park & Control weisen die Vorwürfe zwar zurück, betonen jedoch, dass hohe Strafen einen abschreckenden Charakter haben müssen.
Das Thema Parkplatzbewirtschaftung bleibt also auch in Zukunft ein heißes Eisen, und die neuen gesetzlichen Regelungen könnten einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Verbraucher sollten sich jedoch weiterhin über ihre Rechte informieren und bei Unsicherheiten die Beratung von Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.