Junger Raser flieht vor Polizei und versteckt sich im Taxi: Festnahme!
Junger Raser flieht vor Polizei und versteckt sich im Taxi: Festnahme!
Triester Straße, 1100 Wien, Österreich - Am Sonntag, dem 29. Juni, sorgte ein Vorfall in der Triester Straße in Favoriten für Aufregung. Bei einer Verkehrskontrolle fiel ein 21-jähriger Pkw-Lenker mit seiner aggressiven Fahrweise auf. Der Motorradpolizist, der ihn anhielt, stellte schnell fest, dass der junge Mann keinen Führerschein besaß und sich den Beamten gegenüber unkooperativ verhielt. Doch das war lange nicht alles: Eine Überprüfung offenbarte, dass gegen den 21-Jährigen eine offene Strafakte in vierstelliger Höhe vorlag. Als die Polizisten ihn festnehmen wollten, wehrte sich der Fahrer vehement und gelang aufgrund seiner Körperkraft zu fliehen. In der Hitze des Gefechts wurde sofort eine Fahndung eingeleitet.
Der Fall nahm eine unerwartete Wendung, als ein Taxifahrer die Polizei informierte, dass sich der Flüchtige versteckt im Fußraum seines Taxis befinde. So konnte die Polizei das Taxi anhalten, jedoch versuchte der 21-Jährige erneut zu fliehen und wurde schließlich doch festgenommen. Ihm wurden mehrere Vorwürfe gemacht, darunter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung. Auch Verstöße gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften wurden ihm zur Last gelegt. Der ganze Vorfall zeigt, wie schnell eine Verkehrskontrolle in ein bizarres Katz-und-Maus-Spiel verwandeln kann.
Rechtlicher Kontext
Die Flucht vor der Polizei ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Laut dem Bussgeldkatalog können Polizeibeamte Fahrzeugführer anhalten, um beispielsweise Führerschein und Zulassungsbescheinigung zu überprüfen. Sollte ein Fahrer das Haltgebot missachten, drohen ihm nicht nur Geldbußen, sondern auch Punkte in Flensburg. Besonders brenzlig wird es, wenn jemand keinen geringen Widerstand leistet: Laut § 113 StGB kann dies sehr ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, die von Geld- bis zu Freiheitsstrafen reichen.
Ein bloßes Wegfahren gilt dabei nicht als Flucht, sondern erst, wenn tatsächlich gewaltsamer Widerstand geleistet wird. Dieser rechtliche Rahmen wurde unter anderem im Rahmen eines Falls vor dem Bundesgerichtshof (BGH) präzisiert. Dort stellte man klar, dass Widerstand nur dann vorliegt, wenn die Aktion des Täters eine aktive Handlung mit Nötigungscharakter ist, die die Vollstreckungsmaßnahme der Polizei verhindert oder erschwert. Der Anwalt Berlin für Strafrecht dokumentierte, dass Fluchtversuche ohne vorsätzliche Gewalt gegen die Beamten meist harmloser bewertet werden.
Ein zweiter Vorfall in Meidling
Nur einen Tag zuvor war ein 41-jähriger Pkw-Lenker in Meidling ins Netz der Polizei gegangen. Auch er hatte keine Ausweispapiere dabei und gab falsche Angaben von sich. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Festnahmeverordnung bestanden hatte und auch er ohne gültige Lenkberechtigung unterwegs war. Ein Verdacht auf Suchtmittelbeeinflussung führte zu einer amtsärztlichen Untersuchung. Der 41-Jährige wurde letztlich in eine Justizanstalt gebracht und erhielt mehrere Anzeigen.
Diese beiden Vorfälle sind nur die Spitze des Eisbergs, wenn es um das Thema Verkehrskontrollen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen geht. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Geschichten die Wiener Polizei in der Zukunft zu erzählen hat, denn eines ist sicher: Wer gegen das Gesetz verstößt, zieht die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich, und das kann weitreichende Folgen mit sich bringen.
Details | |
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Ort | Triester Straße, 1100 Wien, Österreich |
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